Was ist die Deichschau Kranenburg ?
Die Deichschau Kranenburg ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes (WVG). Der Verband ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Er dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder. Er verwaltet sich selbst im Rahmen der Gesetze. Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf.
Die Deichschau Kranenburg ist Mitglied und ein Unterverband des Deichverbandes Kleve-Landesgrenze.

Welche Aufgaben hat die Deichschau Kranenburg ?
Die Deichschau hat gemäß § 2 ihrer Satzung folgende Aufgaben:

  1. In ihrem Verbandsgebiet die Gewässer zu unterhalten, auszubauen, rückzubauen und die Wasserführung auszugleichen.
  2. Die Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutze des Naturhaushaltes, des Bodens und für die Landschaftspflege.
  3. Die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden und Naturschutz.

Wer gehört der Deichschau Kranenburg an ?
Die Mitglieder (Verbandsmitglieder) der Deichschau sind Kraft Gesetzes:

  1. Die jeweiligen Eigentümer von Grundstücken und Anlagen sowie jeweilige Erbbauberechtigte (dingliche Mitglieder) im Gebiet der Deichschau Kranenburg.
  2. Die Eigentümer von Grundstücken und Anlagen sowie Erbbauberechtigte, die die Unterhaltung der von der Deichschau zu unterhaltenden Gewässer über die bloße Betei­ligung am natürlichen Abflussvorgang hinaus erschweren (Erschwerer) oder die Kosten des Betriebes der Schöpfwerke erhöhen (Einleiter).

Wer vertritt die Deichschau Kranenburg ?
Die Satzung der Deichschau Kranenburg bestimmt folgende Organe:

Erbentag (Verbandsausschuss), 10 ehrenamtliche Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder. Die Wahl erfolgt durch die Verbandsmitglieder.

Deichstuhl (Vorstand), Deichgräf, der stellvetretende Deichgräf und 4 weitere Mitglieder (Heimräte). Die Wahl erfolgt durch den Erbentag.

Deichgräf (Vorsitzender), Die Wahl erfolgt durch den Erbentag.